Baurecht und Mietrecht

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Anwohner haben gegen die Betreiber von Mobilfunksendeanlagen keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die gesetzlichen Grenzwerte für die Strahlung nicht übertroffen werden.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 19.03.2013
Auch bei externen Investoren muss bei einer Biogasanlage im Aussenbereich eine enge rechtlich-wirtschaftliche Kopplung an den Basisbetrieb und damit dessen beherrschende Stellung erhalten bleiben.
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2013
Mangels Wegerecht darf ein Garageneigentümer nicht mit dem PKW in seine teilweise auf dem Nachbargrundstück stehende Garage fahren.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.11.2012
Baufirmen müssen aufgestellte Bauzäune gegen sämtliche Witterungsbedingungen sichern und eine ordnungsgemäße Sicherung durch beauftragte Dritte kontrollieren.
Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2012
Wer Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnungen steuerlich berücksichtigt wissen will, muss ein ernsthaftes und nachhaltiges Vermietungsbemühen entfalten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012
Ein Recht zum Betreten des Nachbargrundstücks besteht nur bei Bau- und Instandsetzungsarbeiten und bei einer umfassenden rechtzeitigen Anzeige der Maßnahmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2012
Selbst wenn die Modernisierung auf den Wunsch des Mieters zurück geht, ist das Jobcenter zur Übernahme einer folgenden Mieterhöhung verpflichtet.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2012
Feuchtigkeitsschäden durch Schneemassen auf einer Dachterrasse müssen von der Elementarschadenversicherung nicht beglichen werden.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 04.07.2012
Da bei Schwarzarbeit der gesamte Vertrag als nichtig zu betrachten ist, besteht gegen den Handwerker auch kein Anspruch auf die Beseitigung von Baumängeln.
Oberlandesgericht Schleswig-Hohlstein, Urteil vom 21.12.2012
"Notwendige" Garagen dienen primär dem Abstellen von Fahrzeugen und dürfen deshalb nicht als Lagerfläche genutzt werden.
Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 19.12.2012
 
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