Baurecht und Mietrecht

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Das spielen von Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde, weshalb eine Baugenehmigung unter gewissen Auflagen erteilt werden muss.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.11.2012
Die vereinbarte Miete ist kraft Gesetzes gemindert, wenn die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder (erheblich) mindert, oder ein solcher Mangel während der Mietzeit entsteht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
Im Grundsatz kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2012
Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2012
Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2012
Die genehmigte Nutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken kann nicht aufgrund einer ungenehmigten Prostitutionsausübung verboten werden.
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 05.02.2013
Die ausschließliche Grundsteuerbefreiung für Religionsgemeinschaften in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und jüdische Kultusgemeinden ist verfassungskonform.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2012
Wer mehrere Wohnungen nutzt, kann steuerermäßigte Handwerkerleistungen nur für eine der Wohnungen geltend machen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.07.2010
Nach dem Tod des Mieters anfallende Mietforderungen können durch den Erben auf den Nachlass beschränkt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2013
Unterlässt ein Bauunternehmer die vertraglich vereinbarte Prüfung des Bauuntergrundes im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und verschweigt er dies dem Bauherrn, so haftet er für alle in der Folge entstehenden Schäden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2012
 
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