Baurecht und Mietrecht

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Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2012
Dem Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit zugebilligt werden, als er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
Geht der Bauunternehmer nach dem Erhalt von Zahlungen durch den Bauherrn in die Insolvenz, kann dieser die verlorenen Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2012
Bei besonders schadensanfälligen Bauleistungen reicht es nicht aus, wenn der Architekt die Baustelle nur regelmäßig besucht.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2012
Die Verwendung von Brandschutzglas in einer als Brandschutzwand konstruierten Gebäudeabschlusswand ist zulässig.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.04.2012
Die Baugenehmigung für eine Werbeanlage darf verweigert werden, wenn diese den Ausblick auf eine begrünte Fläche behindern und damit das Landschaftsbild verunstalten würde.
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 29.11.2011
Nicht öffentlich zugängliche Teile privater Anwesen dürfen durch die Behörde nicht ohne eine Vorankündigung betreten werden.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.10.2012
Bei einem Zinssatz von 48 % ist eine Grundschuld als sittenwidrig zu bewerten und darf deshalb nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.09.2012
Bei dem Einbau eines Treppenlifts in ein Mehrfamilienhaus muss die frei begehbare Restbreite der Treppe mindestens einen Meter betragen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26.09.2012
Auch nach der Neugestaltung des Verjährungsrechts genügt weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.08.2012
 
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