Aktuelles

Verletzt sich ein Straßenbahnfahrgast bei dem Versuch einen anderen stürzenden Fahrgast aufzufangen, der sich keinen ausreichenden Halt verschafft hat, so kann der Nothelfer seinen Schaden von dem anderen Fahrgast nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag und der unerlaubten Handlung ersetzt verlangen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2010
Ist nach einer wirksamen Kündigung die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vertragsmäßigen Gebrauch aufgrund der Durchführung von Malerarbeiten vollständig ausgeschlossen, so ist der Mietzins gegebenenfalls ,,auf Null' gemindert, auch wenn der Mieter schon vorzeitig aus den Räumen ausgezogen ist.
Kammergericht Berlin , Urteil vom 10.03.2011
Kann der Mieter die Ablesewerte der Betriebskostenabrechnung selbst kontrollieren, muss er im Streitfall konkret vortragen, welche Werte fehlerhaft sind und darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken.
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.11.2010
Eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache liegt in der Regel auch vor, wenn ein schlichter Wandheizkörper gegen einen Handtuchheizkörper ausgetauscht wird.
Landgericht Berlin, Urteil vom 22.03.2011
Wenn ein Gerichtsverfahren zu lange dauert, gibt es Schadensersatz aufgrund der Amtshaftung trotzdem erst dann, wenn der Grund für die Länge des Verfahrens eine an Rechtsbeugung grenzende Vorgehensweise des Gerichts ist.
Auch wenn die Gewerbeuntersagung gelegentlich auch wegen Steuerschulden möglich ist, kommt sie während des Insolvenzverfahrens nicht in Frage.
Die Behörden dürfen säumigen Steuerzahlern die Ausstellung eines Reisepasses verweigern.
Der Bundesrat will über neue Vorschriften den Missbrauch der Prozesskostenhilfe eindämmen und gibt den Gerichten dazu erweiterte Auskunftsrechte.
Autofahrer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Straßen auch zur Nachtzeit von Schnee und Eis befreit sind.
Wer Ersatz für einen beschädigten Geldschein haben will, muss die gesetzlichen Nachweise auch dann liefern, wenn das Haustier einen Teil gefressen haben soll.
 
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