Aktuelles

Unfallschaden durch Räumfahrzeug

Erleidet ein Verkehrsteilnehmer durch Kollision mit einem Räumfahrzeug einen Schaden, kann ihm unter Umständen der gesamte Schaden auferlegt werden.

Im Straßenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Anpassungspflicht an besondere Situationen. Ebenso sind die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung des Rechtsfahrgebotes verpflichtet. Notfalls muss ein Autofahrer auch komplett anhalten. Deshalb wies auch das Landgericht Coburg eine Klage gegen die Betreiber eines Streudienstes ab, dessen Fahrzeug mit einem Pkw in einer Kurve kollidiert ist.

Nach Ansicht der Richter gehört es zur allgemeinen Lebenserfahrung, dass mit Wintereinbruch Räumfahrzeuge unterwegs sind. Deren breite Räumschaufeln gebieten dabei eine erhöhte Rücksichtnahme und Anpassung. So ist insbesondere die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes erforderlich, da die Räumfahrzeuge in der Regel ihrerseits keine besonderen Ausweichmöglichkeit haben. Auch der Umstand, dass die Räumschaufel selbst über den Mittelstreifen in den gegenläufigen Fahrstreifen hineinragt, findet dabei keine Berücksichtigung.

 
[mmk]
 
Kanzlei Am Brink in Lübeck | www.kanzlei-ambrink.de | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Sitemap | Suche | Datenschutzerklärung