Verkehrsrecht

Immer schön gerade sitzen.

Messungen mit Provida 2000 gelten im Betrieb mit Motorradfahrern nur bei Fahrten in "aufrechter, gerader Position" als standardisiertes Messverfahren.

Dieser überraschenden Entscheidung liegen die Mitteilung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 3. März 2010 und die dementsprechende Verfügung des Landesamtes für Polizeiliche Dienste NRW vom 25. März 2010 zugrunde. Danach darf das Videonachfahrsystem Provida 2000 im Betrieb mit Motorrädern zurzeit bei Messungen mit Schräglage nicht verwendet werden. Hintergrund dieser Mitteilung ist, dass bei Kurvenfahrten in Situationen mit extremer Schräglage durch einen verringerten Reifenabrollumfang des messenden Fahrzeuges Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit systematisch zu groß berechnet werden, wobei ungeklärt ist, ob die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten werden. Ausschließlich bei Messfahrten in aufrechter Position, bei denen im Video keine Schräglage erkennbar ist, kann ein standardisiertes Messverfahren angenommen werden. Das Oberlandesgericht verlangt weiter, dass in der Urteilsbegründung Feststellungen dazu getroffen werden müssen, ob eine anlassbezogene Messung vorgenommen wurde oder eine fortdauernde Messung mit Fahrtbeginn vorlag.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 3 RBs-226 10 vom 26.08.2010
Normen: StPO § 267, StVO § 3
[bns]
 
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